TELTOW -Mit den Stimmen von SPD und Linken, einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament, haben Teltows Stadtverordnete auf ihrer Sitzung am Mittwoch ihren Willen bekundet, als Organisationsmodell zur Sanierung des maroden Kleinmachnower Freibads eine gemeinsame Besitz-Betriebsgesellschaft zu wählen. Einer Überprüfung der Gemeinde Kleinmachnow zufolge kommt als mögliche Rechtsform eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG in Frage.
Auch aus den Reihen der Christdemokraten äußerte man sich in Teltow skeptisch. „Wir greifen der Vertragsgestaltung in einem entscheidenden Punkt vor“, kritisierte der CDU-Fraktionsvorsitzende Peter-Joachim Trog. Es werde eine Entscheidung getroffen, die dazu führe, dass nur Teltow und Stahnsdorf einen finanziellen Ausgleich herbeiführen müssten.
„Es steht nirgends geschrieben, dass Kleinmachnow nur eine Sacheinlage bringt. Eine finanzielle Beteiligung ist nicht ausgeschlossen“, widersprach der SPD-Abgeordnete Martin Lenz seinen Vorrednern. Er sehe sogar einen Vorteil in der Sacheinlage, da diese somit zum Eigentum aller drei Kommunen würde.
Auch die Erste Beigeordnete der Stadt, Beate Rietz, verstand die Aufregung nicht. „Ein schönes Freibad ist enorm wichtig für die Lebensqualität in der Stadt. Es ist allemal besser, in persönliches Eigentum zu investieren als in fremdes“, warb sie um Zustimmung zum Beschluss.
Kleinmachnows Bürgermeister Michael Grubert (SPD) ging in seiner Erklärung als Sitzungsgast noch einen Schritt weiter. „Es ist eine zwingende Voraussetzung, dass die Gesellschaft zum Eigentümer wird. Ich sehe kommunal- und steuerrechtliche Probleme, wenn man als Kommune in fremdes Eigentum investiert“, so Grubert. Etwaige Streitpunkte wie Gesellschaftsanteile, Fragen der Finanzierung oder der Zusammensetzung des Aufsichtsrates würden im Sommer ohnehin mit einem gesonderten Beschluss aller Lokalparlamente geklärt werden.
„Das Freibad ist eine regionale Aufgabe. Wir als Kommunen sind dabei nicht in Konkurrenzdruck. Glauben Sie bloß nicht, dass wir Kleinmachnower Sie über den Tisch ziehen wollen“, sicherte Grubert einen fairen Gesellschaftsvertrag zu. Auch von Seiten der beratend tätigen Rechtsanwaltskanzlei Dombert hieß es, dass Teltow und Stahnsdorf nicht die komplette Finanzlast allein tragen müssten. „Auch Kleinmachnow wird an der Barseite beteiligt werden“, äußerte ein Kanzleivertreter. Sollten auch Kleinmachnow (9. Februar) und Stahnsdorf (23. Februar) auf ihren jeweiligen Gemeindesitzungen dem Beschluss zustimmen und die Kommunalaufsicht ihr Einverständnis zur Sacheinlage des Freibad-Grundstücks geben, stünde neben der endgültigen Wahl der Rechtsform und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Privatisierung noch die Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags bevor.
Zielsetzung der drei Nachbarkommunen bleibt eine Gesellschaftsgründung im Herbst dieses Jahres. Diese Gesellschaft soll ab 2013 arbeitsfähig und betriebsbereit sein.




