TELTOW - Der Teltower Landtagsabgeordnete Sören Kosanke (SPD) hat Medienberichte zurückgewiesen, nach denen er sich im Jahr 2008 einer „strafbaren Wahlrechtsverletzung“ schuldig gemacht haben soll. Sein Anwalt Johannes Eisenberg teilte gestern mit, dass „eine Strafbarkeit Kosankes ausgeschlossen“ sei. Wie berichtet, wird dem SPD-Politiker vorgeworfen, dass er am 28. September 2008 an der Kommunalwahl in Teltow teilgenommen habe, obwohl er noch nicht in der Stadt wohnte.
Laut Anwalt Eisenberg hat Kosanke bereits am 24. September „einen Mietvertrag für eine 2-Zimmerwohnung in Teltow abgeschlossen“. An diesem Tag sei ihm ein Schlüssel ausgehändigt worden. Obwohl der Mietvertrag erst mit dem 1. November 2008 wirksam geworden sei, reiche der „Domizilwille“ aus. „Eine Wohnsitzänderung kann sich in Teilabschnitten vollziehen“, so Eisenberg.
Nach Prüfung der Akten hat Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) Kosankes Version gestern unterstützt. Es habe damals „Zweifel an der Richtigkeit“ von Angaben Kosankes zu seinem Wohnsitzwechsel gegeben, räumte der Bürgermeister ein. Bei einer Anhörung habe dieser ihm dann eine Bescheinigung der Teltower Wohnungsbaugenossenschaft TWG vorgelegt, nach der ihm „für Umzugszwecke, das heißt für die Anlieferung von Möbeln“ bereits am 24. September die Schlüssel ausgehändigt worden seien. Mündlich habe Kosanke erklärt, bereits am folgenden Tag, „wenn auch zunächst noch unter provisorischen Bedingungen“, eingezogen zu sein.
Nach eigener Aussage hat Bürgermeister Schmidt damals die Akten nach der Prüfung dem damaligen Wahlleiter und Ersten Beigeordneten Thomas Koriath zurückgegeben. „Es wäre nun dessen Sache gewesen, weitere Ermittlungen anzustellen, wenn er die Notwendigkeit dazu gesehen hätte. Das war offenbar nicht der Fall“, so Schmidt. „Ich habe ihn jedenfalls nicht daran gehindert“, ergänzte der Bürgermeister. In den vergangenen Tagen war ihm vorgeworfen worden, den Vorgang im Sinne seines Parteifreundes und damaligen engen Mitarbeiters Kosanke vertuschen zu wollen.
Erstmals hat sich gestern nun auch der besagte Wahlleiter und Beigeordnete der Stadt Teltow, Thomas Koriath, zu dem Vorgang geäußert. „Eine Frau hat sich noch am Wahltag, also dem 28. September, anonym in der Verwaltung gemeldet und uns darauf hingewiesen, dass Sören Kosanke seine Stimme abgegeben habe, aber noch gar nicht in Teltow wohne. Wir sind der Sache dann nachgegangen.“
Bereits am Montag nach der Wahl habe er eine Mitarbeiterin zur angeblichen Wohnung Kosankes geschickt. „Dort gab es aber keinen Hinweis darauf, dass jemand in der Wohnung lebte. Die Mitarbeiterin hat nur Handwerker angetroffen.“
Als die TWG dann als Mietbeginn den 1. November angab, sei Kosanke schriftlich zu einer Anhörung eingeladen worden. „Dieser Brief kam zurück als nicht zustellbar. Für mich stand fest: Es handelt sich im Fall Kosanke um eine Scheinanmeldung“, so Koriath, der heute als Amtsdirektor des Amtes Schenkenländchen im Kreis Dahme-Spreewald fungiert. Allerdings räumt Koriath ein, dass ihm das Einwohnermeldeamt später bestätigt habe, dass Kosanke bei seiner Anmeldung eine „Vermieterbescheinigung“ mit Datum vom 24. September vorgelegt hatte. „Damit und mit dem Urteil des Bürgermeisters war der Fall für mich dann abgeschlossen.“
Die CDU Potsdam-Mittelmark sieht „Kosanke und Bürgermeister Schmidt weiter in Erklärungsnot“. Die Vorwürfe seien nicht entkräftet, so CDU-Vize Daniel Mühlner gestern, weil sich Schmidt lediglich auf eine „persönliche Erklärung“ Kosankes berufe. Klarheit könne nur ein „Übergabeprotokoll“ schaffen, auf dem der genaue „Bezugstermin“ für die Wohnung vermerkt sei. „Insgesamt bleiben mehr Fragen als Antworten.“




