Presse
07.01.2012, 16:10 Uhr | Märkische Allgemeine Zeitung/ Igor Göldner
Gutachten empfiehlt umfassenden Lärmschutz für neuen Flughafen in Schönefeld
Umweltbundesamt fordert andere Flugrouten
POTSDAM - Aufgrund der erheblichen Lärmauswirkungen im Umfeld des künftigen Flughafens in Schönefeld (Dahme-Spreewald) sollten einzelne Flugrouten erneut verändert werden. Das wird in einem Gutachten des Umweltbundesamts gefordert, das am Dienstag öffentlich präsentiert werden soll. Nach MAZ-Informationen betrifft das die Gebiete um den Wannsee im Westen Berlins und um den Müggelsee im Osten der Stadt. So sollen aus Lärmschutzgründen Flüge am Tag nicht – wie geplant – über den Wannsee führen. In der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr ist dies wegen weniger Flugbewegungen sowie des bestehenden Nachtflugverbots von 24 bis 5 Uhr hingegen vertretbar.

Als besonders problematisch werden Abflüge über den Müggelsee eingestuft. Für die Havelseen nahe Potsdam werden lärmmindernde Anflugverfahren empfohlen. Die Fluglärmbelastung wird dort insgesamt als „eher gering“ eingeschätzt.

Die Deutsche Flugsicherung (DFS) will die endgültigen Flugrouten am 26. Januar bekanntgeben. Diese müssen „im Benehmen“ mit dem Umweltbundesamt vorgelegt werden, das seinen Sitz im sachsen-anhaltinischen Dessau/Roßlau hat. Dazu liegen jetzt sogenannte lärmfachliche Bewertungen der verschiedenen Flugroutenvarianten der Flugsicherung vor.

Die derzeitigen Vorschläge der DFS würden zwar eine Reihe positiver Aspekte hinsichtlich des Lärmschutzes enthalten, heißt es in dem Papier, sie würden aber „der komplexen Besiedlungsstruktur in der Umgebung des Flughafens nur unzureichend gerecht“. Aus Sicht des Bundesamts sollten nach der Eröffnung des Flughafens am 3. Juni die Routen ein Jahr lang überprüft werden. In dieser Zeit soll ein intensives Lärm-Monitoring durchgeführt werden. Erst dann sollten die Flugrouten endgültig festgelegt werden.

Wie grundsätzlich für stadtnahe Flughäfen empfiehlt das Bundesamt auch für den neuen Berlin-Brandenburger Airport ein generelles Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung würden belegen, dass nächtlicher Lärm zu Gesundheitsschäden führen kann. Überdies seien viele Bürger nach den Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens davon ausgegangen, dass sie nicht von Fluglärm betroffen sind.

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